Der Rechtsrahmen

Ein strenger
Rechtsrahmen

Die Schweiz ist für ihre hervorragende Regulierungsqualität im Bereich der Edelmetalle bekannt. Dank eines der strengsten Rechtsrahmen weltweit gewährleistet das Land hohe Standards in Bezug auf Transparenz, Gesetzmässigkeit und Verantwortung entlang der gesamten Wertschöpfungskette.

Im Schweizer Edelmetallsektor gewährleistet die «doppelte Aufsicht» dank der Tätigkeit des Zentralamts für Edelmetallkontrolle eine systematische Kontrolle sowohl in technischer als auch in rechtlicher und finanzieller Hinsicht. Ein komplexes Kontrollsystem, das technische und gesetzliche Konformität, Rückverfolgbarkeit und Integrität entlang der gesamten Lieferkette gewährleistet.

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Edelmetallkontrollgesetz

Das Zentralamt für Edelmetallkontrolle untersteht der Eidgenössischen Zollverwaltung und ist zuständig für die Anwendung des Gesetzes über die Kontrolle von Edelmetallen (20. Juni 1933), das den Handel mit Rohstoffen, Halbfertigprodukten und Fertigprodukten aus Edelmetallen regelt, um die Qualität der auf den Markt gebrachten Produkte sicherzustellen.

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Revision des Geldwäschereigesetzes (GwG)

Seit dem 1. Januar 2020 gelten Handelsprüfer – juristische Personen, die sich mit der Analyse von Edelmetallen befassen – als Finanzintermediäre im Sinne des Geldwäschereigesetzes (GwG). Nach der Aufsicht durch die FINMA unterstehen sie nun dem Zentralamt für Edelmetallkontrolle. Diese Reform stärkt die Integration zwischen Qualitätskontrollen und Verantwortlichkeiten in der Lieferkette.

Beitrag der ASMP
Die Vereinigung fördert eine umfassende Überwachung des gesamten Bereichs der Handelsprüfer. In diesem Sinne hat sie den Bundesbehörden eine strategische Vision für die Entwicklung des Zentralamts für Edelmetallkontrolle vorgeschlagen, um die Überwachung auf die gesamte Lieferkette der Handelsprüfer auszuweiten.

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Die Schweizer Gesetzgebung im Bereich Edelmetalle wird kontinuierlich weiterentwickelt, um mehr Transparenz, Rückverfolgbarkeit und Kontrolle entlang der gesamten Lieferkette zu gewährleisten. Die Reformen bekräftigen das Engagement für einen immer fortschrittlicheren Aufsichtsstandard.

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Zolltarif 7108.12: eine klarere Einstufung von Gold in Rohform

Die Reform
Die Zolltarifnummer 7108.12 bezeichnet Gold in Rohform, ohne jedoch zwischen seinen verschiedenen Ursprüngen zu unterscheiden. Um die Rückverfolgbarkeit zu verbessern, hat die Schweiz der Weltzollorganisation (WZO) vorgeschlagen, diesen Posten in drei Unterkategorien zu unterteilen: Minengold, Bankengold und Gold in anderer Form. Auf internationaler Ebene ist die Umsetzung der Änderung frühestens für 2027 vorgesehen. Die Schweiz hat die globale Reform vorweggenommen und wendet diese Unterscheidung bereits seit dem 1. Januar 2021 an.

Der Beitrag der ASMP
Der Verband setzt sich aktiv für eine präzisere Klassifizierung ein und macht sich bei den zuständigen Behörden für den Schweizer Vorschlag stark.

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Die Präsenz hochqualifizierter Fachkräfte trägt zur Stärkung des Schweizer Kontrollsystems im Bereich der Edelmetalle bei. Neben der behördlichen Aufsicht durch das Zentralamt für Edelmetallkontrolle spielen die beeidigten eidgenössischen Edelmetallprüfer eine wichtige operative und technische Rolle bei der Gewährleistung von Qualität, Gesetzmässigkeit und Transparenz.

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Beeidigte Edelmetallprüfer (natürliche Personen)

Hierbei handelt es sich um nach eidgenössischen Standards ausgebildete Fachleute, die mit der Überprüfung der Reinheit von Edelmetallen beauftragt sind. Ihre Tätigkeit ist von der Eidgenossenschaft anerkannt und gewährleistet die technische Integrität der Kontrollen entlang der gesamten Lieferkette.

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Handelsprüfer (juristische Person)

Sind vom Zentralamt für Edelmetallkontrolle ermächtigt und bestimmen den Gehalt der zum Wiederverkauf bestimmten Metalle. Seit 2020 gelten sie gemäss dem Geldwäschereigesetz (GwG) als Finanzintermediäre und ihre Tätigkeit unterliegt einer besonderen Aufsicht, um die Einhaltung der Vorschriften und die Rückverfolgbarkeit auf dem Markt zu gewährleisten.

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